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mhplus Krankenkasse


Mehrleistung

Lichttherapiegerät bei saisonaler Depression

Als erste gesetzliche Kasse übernimmt die mhplus die Erstattung der Kosten für Lichttherapiegeräte.

Die saisonal abhängige Depression, auch als Winterdepression bekannt, kann nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach Empfehlung der ärztlichen Behandlungsleitlinien mit einer Lichttherapie erfolgreich behandelt werden.

Dabei wird diese Therapie neben der Therapie mit Medikamenten als "Behandlung erster Wahl" bei leichten bis mittelgradigen depressiven Episoden angesehen.

Die mhplus Betriebskrankenkasse erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Hilfsmittel einmalig in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages, insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 150 € pro Versicherten.

Voraussetzung dafür ist:
- deren Anwendung medizinisch notwendig ist, um eine saisonal abhängige Depression (Winterdepression) zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde;
- die Verordnung des Hilfsmittel durch einen Facharzt für Psychotherapie oder Nervenheilkunde oder vergleichbarer Qualifikation auf Privatrezept mit dem Hinweis: saisonal abhängige Depressio, erfolgte;
- es sich um CE zertifiziertes Gerät mit einer Lichtintensität größer 2.500 und kleiner 10.000 Lux
handelt.

https://www.mhplus-krankenkasse.de/privatkunden/unsere-leistungen/besondere-versorgung/lichttherapie

Autor: mhplus Krankenkasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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