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hkk Krankenkasse


Zusatzversicherung

hkk privat Augen und Ohren (A&O)

- Aufwendungen für Sehhilfen, 80 Prozent vom Rechnungsbetrag, maximal 400 Euro innerhalb von 3 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
- 100 Prozent für Hörgerät- nach Abzug der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, maximal 800 Euro je Hörgerät
- innovative Behandlungsmethoden wie Augenlaseroperationen, die Brillen und Kontaktlinsen überflüssig machen können

Kooperationspartner der hkk Krankenkasse:
LVM Krankenversicherungs-AG (Risikoträger)

Autor: hkk Krankenkasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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