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Mercedes-Benz BKK


Mehrleistung

Künstliche Befruchtung

Ist die Behandlung genehmigt, rechnet der Arzt direkt mit uns ab. Der Gesetzgeber hat die Kostenübernahme durch die Krankenkassen auf 50 Prozent begrenzt.

Unsere Mitglieder profitieren allerdings von einem freiwilligen Extra:
Wenn beide Ehepartner bei uns versichert sind, übernehmen wir die gesamten Kosten der Maßnahme in Höhe der Kassensätze.

Autor: Mercedes-Benz BKK

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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