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IKK Südwest


Mehrleistung

Erweiterte Haushaltshilfe

Die IKK Südwest gewährt Haushaltshilfe über die Gesetzesleistung hinaus, sofern die Anspruchsvoraussetzungen nach § 38 Abs. 1 SGB V vorliegen und das im Haushalt lebende Kind bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Weiterhin gewährt die IKK Südwest Haushaltshilfe bei Erkrankung der haushaltsführenden Person neben ärztlicher ambulanter Behandlung für die Dauer der Notwendigkeit längstens für 150 Einsatzstunden je Krankheitsfall. Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dem Versicherten die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.

Autor: IKK Südwest

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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