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Mehrleistung

Häusliche Krankenpflege: Längere Dauer

Neben Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht.

Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt.

Autor: BKK Herkules

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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