IKK Südwest
Mehrleistung
Erhöhte Kostenübernahme für künstliche Befruchtung
Ist eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege nicht möglich, können dank der Fortschritte in der Medizin verschiedene Methoden der künstlichen Befruchtung die natürliche Empfängnis unterstützen.
Der im Gesetz festgelegte Zuschuss, den Krankenkassen bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zu übernehmen haben, liegt bei 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Gesamtkosten.
Zusätzlich übernimmt die IKK ab 01.01.2019 die restlichen 50 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten, jedoch maximal 1.000 Euro je Behandlungsversuch.
Voraussetzung ist, dass der Ehepartner des Versicherten ebenfalls bei der IKK Südwest versichert ist.
Eine weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass beide Ehepartner bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre sind, die Frau aber noch nicht das 40. Lebensjahr und der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet hat.
Die Höchstanzahl der zu erstattenden Behandlungsversuche als zusätzliche Leistung der IKK Südwest richtet sich analog der Kostenübernahme der Gesetzesleistung (50 v. H. der mit dem Behandlungsplan genehmigten Leistungen) nach den Maßgaben des Punktes 8. der Richtlinien über künstliche Befruchtung. Hiernach dürfen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung durchgeführt werden, wenn eine hinreichende Aussicht auf Herbeiführung einer Schwangerschaft besteht.
Grenzgänger, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben und aufgrund von über- bzw. zwischenstaatlichen Regelungen im Ausland versichert sind und die IKK als aushelfenden Träger gewählt haben (vgl. EG-Verordnung 883/04), werden in der Beurteilung der Kostenübernahme den Versicherten der IKK gleichgestellt.
Die Versicherten erhalten vom Arzt eine Privatrechnung über ihren Eigenanteil, die dann inklusive Quittungsvermerk oder separatem Zahlungsnachweis bei der IKK Südwest zur Erstattung des weiteren Zuschusses eingereicht werden muss.
Der im Gesetz festgelegte Zuschuss, den Krankenkassen bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zu übernehmen haben, liegt bei 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Gesamtkosten.
Zusätzlich übernimmt die IKK ab 01.01.2019 die restlichen 50 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten, jedoch maximal 1.000 Euro je Behandlungsversuch.
Voraussetzung ist, dass der Ehepartner des Versicherten ebenfalls bei der IKK Südwest versichert ist.
Eine weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass beide Ehepartner bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre sind, die Frau aber noch nicht das 40. Lebensjahr und der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet hat.
Die Höchstanzahl der zu erstattenden Behandlungsversuche als zusätzliche Leistung der IKK Südwest richtet sich analog der Kostenübernahme der Gesetzesleistung (50 v. H. der mit dem Behandlungsplan genehmigten Leistungen) nach den Maßgaben des Punktes 8. der Richtlinien über künstliche Befruchtung. Hiernach dürfen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung durchgeführt werden, wenn eine hinreichende Aussicht auf Herbeiführung einer Schwangerschaft besteht.
Grenzgänger, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben und aufgrund von über- bzw. zwischenstaatlichen Regelungen im Ausland versichert sind und die IKK als aushelfenden Träger gewählt haben (vgl. EG-Verordnung 883/04), werden in der Beurteilung der Kostenübernahme den Versicherten der IKK gleichgestellt.
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Autor: IKK Südwest
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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