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bkk melitta hmr
Mehrleistung
Stationäre Behandlung in Privatkliniken
Ist eine stationäre Behandlung medizinisch erforderlich, übernehmen wir die Behandlungskosten in Privatkliniken, die wenigstens eine gleichwertige Versorgung gewährleisten können.
BKK-Zuschuss:
Wir erstatten die Kosten, die bei einer medizinisch erforderlichen Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus übernommen worden wären.
BKK-Zuschuss:
Wir erstatten die Kosten, die bei einer medizinisch erforderlichen Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus übernommen worden wären.
Autor: bkk melitta hmr
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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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