KKH Kaufmännische Krankenkasse
Mehrleistung
Arzneimittel in der Schwangerschaft
Für die folgenden apothekenpflichtigen Arzneimittel (als Mono- oder Kombinationspräparat) übernehmen wir die Kosten bis zu einer Höhe von 50 €:
- Präparate mit Inhaltsstoffen des Vitamin B-Komplexes
- Präparate mit Folsäure, Jodid, Eisen, Magnesium und Zink
Wenn Ihre gynäkologische Praxis Ihnen eines dieser Mittel verschreibt, lösen Sie das Rezept wie gewohnt in einer Apotheke oder Versandapotheke ein. Voraussetzung für eine Erstattung ist eine ärztliche Verordnung als Privatrezept.
- Präparate mit Inhaltsstoffen des Vitamin B-Komplexes
- Präparate mit Folsäure, Jodid, Eisen, Magnesium und Zink
Wenn Ihre gynäkologische Praxis Ihnen eines dieser Mittel verschreibt, lösen Sie das Rezept wie gewohnt in einer Apotheke oder Versandapotheke ein. Voraussetzung für eine Erstattung ist eine ärztliche Verordnung als Privatrezept.
Autor: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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