Mobil Krankenkasse
Zusatzversicherung
KSHR (Sehhilfe + Reise)
Sehhilfen
- 80 % vom Rechnungsbetrag (erstattungsfähige Aufwendungen)
bis 14 Jahre maximal 100 € je Sehhilfe
ab 14 Jahre maximal 200 € je Sehhilfe bei Veränderung der Sehfähigkeit um 0,5 Dioptrien auf einem Auge
alle 2 Jahre Leistungsanspruch auch ohne Vorleistung der Krankenkasse
Ausland
- 100 % schmerzstillende Zahnbehandlung
bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
- 100 % stationäre Behandlung
bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
- 100 % akute ambulante Behandlung
bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
- 24-Stunden-Notrufservice
- 100 % Krankenrücktransport
bei Vermittlung über DKV, sonst 80 %
- 80 % vom Rechnungsbetrag (erstattungsfähige Aufwendungen)
bis 14 Jahre maximal 100 € je Sehhilfe
ab 14 Jahre maximal 200 € je Sehhilfe bei Veränderung der Sehfähigkeit um 0,5 Dioptrien auf einem Auge
alle 2 Jahre Leistungsanspruch auch ohne Vorleistung der Krankenkasse
Ausland
- 100 % schmerzstillende Zahnbehandlung
bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
- 100 % stationäre Behandlung
bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
- 100 % akute ambulante Behandlung
bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
- 24-Stunden-Notrufservice
- 100 % Krankenrücktransport
bei Vermittlung über DKV, sonst 80 %
Kooperationspartner der Mobil Krankenkasse:
DKV Deutsche Krankenversicherung AG (Risikoträger)
Autor: Mobil Krankenkasse
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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