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HEK - Hanseatische Krankenkasse


Wahltarif

Wahltarif für Krankengeld: HEKplus-Tarife

Zusätzlich zum gesetzlich geregelten Krankengeld bietet Ihnen die HEK Krankengeld-Wahltarife an. Mit diesen Tarifen können Sie Ihren Einkommensverlust bei Krankheit individuell ausgleichen. Voraussetzung für die Wahl eines HEKplus-Tarifs ist die Wahl des gesetzlichen Krankengeldanspruchs.

Ihr Krankengeld entspricht 70 % des Arbeitseinkommens, das Ihnen durch die Arbeitsunfähigkeit entgeht. Es beträgt allerdings maximal 70 % des Betrages, der zur Beitragsbemessung herangezogen wird. So erhalten Sie in jedem Fall Krankengeld und sind bei wirtschaftlichem Verlust abgesichert.

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die HEK aus.

Autor: HEK - Hanseatische Krankenkasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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