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HEK - Hanseatische Krankenkasse


Mehrleistung

Haushaltshilfe

Die HEK leistet auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Die HEK leistet Haushaltshilfe über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr. Der Anspruch auf Haushaltshilfe verlängert sich bei Vorliegen einer schweren Krankheit im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt um maximal 2 Wochen je Kalenderjahr, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Sofern kein Kind im Haushalt lebt, leistet die HEK Haushaltshilfe über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr, bei Vorliegen einer schweren Krankheit im direkten Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt, sofern dies ärztlich bescheinigt wird.

Autor: HEK - Hanseatische Krankenkasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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