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IKK Südwest


Mehrleistung

Zahngesundheit

Versicherte können ergänzend zu den Leistungen nach § 28 Abs. 2 SGB V folgende zahnärztliche
Leistungen bei einem Vertragszahnarzt in Anspruch nehmen:

Professionelle Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung können Versicherte bei einem Vertragszahnarzt ihrer Wahl in Anspruch nehmen.
Eine vollständige Kostenerstattung erfolgt unter Vorlage der quittierten Rechnung des Vertragszahnarztes einmal jährlich in Höhe von bis zu 50 Euro je Versicherten.

Vollnarkose, orale oder intravenösen Sedierung, Hypnosebehandlung oder Lachgas- Sedierung bei chirurgischer Entfernung von mindestens einem Weisheitszahn

Bei dem Gedanken, einen Weisheitszahn lediglich unter einer örtlichen Betäubung entfernen zu lassen, bekommen vielen Patienten ein unbehagliches Gefühl oder sogar Angst. Um Ihnen den Eingriff zu erleichtern, erstatten wir für Versicherte im Alter von bis zu 25 Jahren die Kosten für eine Vollnarkose oder Sedierung, Lachgas oder Hypnose in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 100 Euro je Kalenderjahr.

Versiegelung der kariesfreien vorderen Backenzähne (Prämolaren)

Da uns auch die Zahngesundheit von Kindern am Herzen liegt, erhalten Sie bei der Versiegelung der kariesfreien vorderen Backenzähne (Prämolaren) für Kinder im Alter von 5 bis 13 Jahren finanzielle Unterstützung. Wir erstatten Ihnen daher die entsprechenden Kosten einmal je Kalender in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 50 Euro
Versiegelung der kariesfreien vorderen Backenzähne/Prämolaren
(vom sechsten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)

Autor: IKK Südwest

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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