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Hessisches Landessozialgericht|21.12.2016

PRESSEMITTEILUNG

Krankenversicherungsrecht
Trotz eigenem Kfz: Freie Mitarbeiterin im Servicebereich ist abhängig beschäftigt

Darmstadt·Wer in den Betrieb einer Firma eingegliedert und weisungsgebunden tätig ist, ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Personen, die ihr eigenes Kfz einsetzen...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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