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Mindestbeiträge für Selbstständige

Effektive Beitragssätze der Krankenkassen schon heute oftmals über 20 Prozent

08.02.2017·Bei der Berechnung der Kassenbeiträge bestehen teils erhebliche Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und hauptberuflich Selbstständigen. Während Beschäftigte maximal aus ihrem tatsächlichen Arbeitsentgelt Beiträge zahlen, werden Selbstständige mit gleichem Einkommen auch darüber hinaus zur Kasse gebeten. Der effektive Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung klettert dann schnell auf das Niveau der Rentenversicherung und darüber hinaus.

Die Bundesregierung hat auf eine Große Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke Auskunft über die Beitragslast hauptberuflich Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erteilt. Bei rund 40 Prozent der Selbstständigen sei demnach anzunehmen, dass die Beiträge aus einem Einkommen berechnet werden, welches tatsächlich nicht in dieser...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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