Bundestag beschließt E-Health-Gesetz

Erste Anwendungen auf elektronischer Gesundheitskarte bis 2018

07.12.2015·Nach dem E-Health-Gesetz soll die elektronische Gesundheitskarte spätestens in zwei Jahren erste Anwendungen zum Nutzen des Patienten beinhalten. Hierzu zählen medizinische Notfalldaten, ein Medikationsplan und Arztbriefe. Bei Abweichungen vom Terminplan drohen den Beteiligten nunmehr finanzielle Sanktionen. Diese träfen jedoch die Falschen, meinen die Kassen.

Der Bundestag hat am Freitag (04.12.2015) das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (E-Health-Gesetz) in 2. und 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft treten. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht notwendig. / Mit dem E-Health-Gesetz wird auf Basis der Zeitpläne der gematik und der Industrie...

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