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Patientenrechte

Gericht bestätigt automatische Leistungsgenehmigung bei nicht fristgerechter Entscheidung der Krankenkasse

31.03.2015·Lange Entscheidungswege in der Bürokratie der gesetzlichen Krankenversicherung sollen nicht zu Lasten der Patienten gehen. Mit dieser Intention wurden durch das Patientenrechtegesetz von 2013 verbindliche Entscheidungsfristen für Krankenkassen eingeführt. Nach deren Ablauf gelten die beantragten Leistungen dann automatisch als genehmigt. Dies bestätigte nun nochmals ein Sozialgericht.

Eine beantragte Hautstraffungs-OP gilt als genehmigt, wenn die Krankenkasse nicht rechtzeitig entscheidet oder zumindest über Verzögerungen hinreichend informiert. Dies hat das Sozialgericht (SG) Heilbronn mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 11.03.2015 entschieden. / Operative Hautstraffung nach starker Gewichtsreduktion / Im vorliegenden Fall...

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