IKK Südwest|17.03.2017

PRESSEMITTEILUNG

Aufpassen bei der Steuererklärung - Bonus-Leistungen dürfen nicht in Abzug gebracht werden

Saarbrücken·Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 1. Juni 2016 entschieden, dass bestimmte Bonuszahlungen der Krankenkassen sich bei der Steuererklärung nicht auf den Sonderausgabenabzug auswirken dürfen und...

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