Finanzierung der Altersrückstellungen
Krankenkassen dürfen ab Januar 2017 in Aktien investieren
19.11.2016·Die Krankenkassen und ihre Verbände sind seit 2010 dazu verpflichtet, für ihre Altersversorgungszusagen bis spätestens 2049 ein zur Ausfinanzierung ausreichendes Deckungskapital und entsprechende Rückstellungen zu bilden. Hierzu erhalten sie auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase ab 2017 weitere Möglichkeiten.
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