BGH-Urteil schützt Angehörige

Hohe Hürden für Mithaftung in Pflegeeinrichtungen

29.06.2015·Sollen Angehörige von Pflegebedürftigen per Schuldbeitritt in die Mithaftung für Pflegekosten genommen werden, bedarf es hierzu einer ausdrücklichen Vereinbarung im Vertrag mit der Einrichtung. Dies hat der Bundesgerichtshof nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden.

Vereinbarungen, nach denen Angehörige oder Betreuer für Kosten eines Pflegeplatzes mithaften sollen, sind nun gerichtlich Hürden gesetzt. Ein Anbieter von Kurzzeit- und Verhinderungspflege darf einen Schuldbeitritt nur verlangen, wenn dies ausdrücklich im Wohn- und Betreuungsvertrag vereinbart wurde. Die alleinige Überlassung eines Formulars an den...

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