Vorsorgeuntersuchungen (check-up, Krebs)

Die Gesundheitsvorsorge teilt sich im Wesentlichen in zwei Untersuchungsbereiche, dem allgemeinen Check-up und der Krebs-Vorsorge:

Gesundheitsuntersuchung "Check-up"
Versicherte, die mindestens 35 Jahre alt sind, haben alle drei Jahre (früher jedes zweite Jahr) Anspruch auf eine ärztliche Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten. Der Arzt nimmt Sie beim Gesundheits-Check-up genauestens unter die Lupe. Dazu gehört z. B., dass er ein ausführliches Gespräch mit Ihnen führt. Er fragt Sie, welche Beschwerden oder Krankheiten Sie haben und wie Ihre Lebensgewohnheiten sind, was Sie beispielsweise essen, trinken und wie Sie schlafen.

Darüber hinaus wird er Sie eingehend körperlich untersuchen. Sie werden gewogen, Blutdruck und Puls werden gemessen, die Lunge wird abgehört usw. Zusätzlich nimmt der Arzt eine Blutprobe fürs Labor, um sich so ein umfassendes Bild von Ihrer Gesundheit zu machen. Durch die Blutuntersuchung läßt sich feststellen, ob Sie z. B. an Stoffwechselkrankheiten wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden. Gleichzeitig wird eine Urinprobe ins Labor geschickt. Sie gibt zusätzlich Aufschluß darüber, ob z. B. mit Ihren Nieren und ableitenden Harnwegen alles in Ordnung ist.

Krebs-Vorsorgeuntersuchungen
Frauen, die mindestens 20 Jahre alt sind, können einmal jährlich eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen in Anspruch nehmen. Für Männer besteht dieser Anspruch erst, wenn sie 45 Jahre alt sind.

Hautkrebs-Vorsorge
Seit 2008 steht gesetzlich Krankenversicherten ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre eine standardisierte Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs zu. Zur Inanspruchnahme bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen an.


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Übersicht
gesetzliche Leistungen - Paragraf

Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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Private Vorsorge