Verhütung von Zahnerkrankungen (Prophylaxe)

Für Versicherte, die noch nicht zwölf Jahre alt sind, fördern die Krankenkassen einheitlich und zusammen mit den für die Zahngesundheit zuständigen Stellen der Länder Maßnahmen, die zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen geeignet sind. Man spricht von "Gruppenprophylaxe".

Versicherten zwischen dem sechsten und achtzehnten Lebensjahr haben im Rahmen der "Individualprophylaxe" einmal im Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine zahnärztliche Untersuchung zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Diese Untersuchungen haben einen stark aufklärenden Charakter.


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gesetzliche Leistungen - Paragraf

Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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