Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation

Die Krankenkassen bezahlen einen Schwangerschaftsabbruch oder eine Sterilisation nur dann, wenn diese "nicht rechtswidrig" vorgenommen werden. Ferner kommen weitere Voraussetzungen hinzu:

Schwangerschaftsabbruch
Der Schwangerschaftsabbruch darf ausschließlich in einer dafür nach dem Schwangerschaftkonfliktgesetz legitimierten Einrichtung vorgenommen werden.

Sterilisation
Seit 2004 übernehmen die Krankenkassen die Sterilisation nur noch beim Vorliegen einer "medizinischen Notwendigkeit". Sofern die Sterilisation der persönlichen Lebensplanung dient, muss die Leistung vom Versicherten selbst bezahlt werden.

Hinweis: Auch wenn vorgenannte Voraussetzungen gegeben sind, übernimmt die Krankenkasse nicht alle entstehenden Kosten. Wir empfehlen Ihnen deshalb die vorherige intensive Beratung durch Ihre Krankenkasse.


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik

Übersicht
gesetzliche Leistungen - Paragraf

Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

gesetzliche Leistungen - Paragraf

Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

Private Vorsorge