Häusliche Krankenpflege

Versicherte erhalten in ihrem Haushalt neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch "geeignete" Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden bzw. verkürzt wird. In der häuslichen Krankenpflege enthalten sind die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Der Anspruch besteht für vier Wochen je Behandlungsfall (länger nur mit Segen des "Medizinischen Dienstes" / MD).

Ausgeschlossen ist die häusliche Krankenpflege, wenn eine im Haushalt lebende Person die Pflege/Versorgung selbst erbringen kann.

Mehrleistungen der Kassen
Einige Krankenkassen verfügen über Satzungsregelungen zur Erweiterung dieser Leistung.

Zuzahlung
Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme pro Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung.


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Übersicht
gesetzliche Leistungen - Paragraf

Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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