energie-BKK


Mehrleistung

Psychotherapie

Wir bieten Ihnen zeitnah einen niederschwelligen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung. Der wichtigste Schritt ist der Gang zum Arzt oder Psychotherapeuten.

Eine psychische Störung ist ebenso wie eine körperliche Erkrankung keine Frage von Schuld: Niemand würde zögern, wegen Rückenschmerzen den Arzt aufzusuchen. Ob eine solche psychische Störung vorliegt, kann durch einen kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten oder einen Arzt festgestellt werden. Leistungen wie Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

Vor Beginn Ihrer Behandlung suchen Sie in der Regel eine Psychotherapeutische Sprechstunde auf. Der Psychotherapeut klärt dabei ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und Sie eine Psychotherapie benötigen oder ob Ihnen mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten geholfen werden kann.

Psychotherapeuten können wählen, ob sie Sprechstunden anbieten oder nicht und wie sie diese organisieren - offen oder mit Terminvergabe. Neu ist, dass psychotherapeutische Praxen zur Terminkoordination mindestens 150 Minuten pro Woche telefonisch erreichbar sein müssen.

Die Behandlungskosten des Psychotherapeuten mit Kassenzulassung werden von uns als Sachleistung über Ihre Gesundheitskarte vollständig übernommen. Sie brauchen keine Zuzahlung zu leisten.

Autor: energie-BKK


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