KNAPPSCHAFT
Mehrleistung
Reiseschutzimpfung
Reiseschutzimpfungen - die KNAPPSCHAFT erstattet die Kosten.
Die KNAPPSCHAFT erstattet ihren Versicherten im Falle einer privaten Auslandsreise die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten für Schutzimpfungen.
Dazu zählt neben dem Impfstoff auch die ärztliche Impfleistung in voller Höhe.
Die KNAPPSCHAFT erstattet die Kosten für Reiseimpfungen zum Beispiel gegen folgende Erkrankungen:
Cholera
FSME Zecken-Hirnhautentzündung (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Gelbfieber
Hepatitis A
Hepatitis B
Malariaprophylaxe (Tabletten)
Meningokokken-Meningitis
Tollwut
Typhus
Japanische Enzephalitis
Influenza
Vor der Schutzimpfung sollte in jedem Fall eine Beratung erfolgen.
Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist, dass die Impfung auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes entweder von einem Vertragsarzt oder vom Gesundheitsamt durchgeführt wird. Es ist daher wichtig, dass auf den entsprechenden Rechnungsunterlagen (Impfrechnungen und ärztliche Behandlung) das jeweiliges Reiseziel vermerkt ist.
Die KNAPPSCHAFT erstattet ihren Versicherten im Falle einer privaten Auslandsreise die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten für Schutzimpfungen.
Dazu zählt neben dem Impfstoff auch die ärztliche Impfleistung in voller Höhe.
Die KNAPPSCHAFT erstattet die Kosten für Reiseimpfungen zum Beispiel gegen folgende Erkrankungen:
Cholera
FSME Zecken-Hirnhautentzündung (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Gelbfieber
Hepatitis A
Hepatitis B
Malariaprophylaxe (Tabletten)
Meningokokken-Meningitis
Tollwut
Typhus
Japanische Enzephalitis
Influenza
Vor der Schutzimpfung sollte in jedem Fall eine Beratung erfolgen.
Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist, dass die Impfung auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes entweder von einem Vertragsarzt oder vom Gesundheitsamt durchgeführt wird. Es ist daher wichtig, dass auf den entsprechenden Rechnungsunterlagen (Impfrechnungen und ärztliche Behandlung) das jeweiliges Reiseziel vermerkt ist.
Autor: KNAPPSCHAFT
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik
KNAPPSCHAFT
Immer aktuell
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik