IKK - Die Innovationskasse


Mehrleistung

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten

Bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die IK zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss. Dieser beträgt pauschal
100,00 EUR bei der Leistungsdauer von mindestens 14 bis 20 Kalendertagen bzw. 150,00 EUR bei einer Leistungsdauer ab 21 Kalendertagen.

Mehr dazu unter: https://www.die-ik.de/leistungen/vorsorgeleistungen/gesundheitsvorsorge

Autor: IKK - Die Innovationskasse


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