BKK24
Mehrleistung
Kostenübernahme für Präventionsprogramme
Die BKK24 schöpft alle gesetzlichen Möglichkeiten aus, um Sie bei der Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit zu unterstützen.
Wir übernehmen 2 mal im Jahr bis zu 125,00 Euro der Kosten, wenn Sie an einem nach §20 SGB V anerkannten Programm zum Beispiel in einem Fitness-Studio oder bei Ihrer Volkshochschule teilnehmen. Für die Erstattung genügt es, wenn Sie uns die vollständig ausgefüllte Teilnahmebescheinigung aus einem der folgenden Präventionsfelder vorlegen:
- Bewegungsgewohnheiten
- Ernährung
- Stressreduktion/Entspannung
- Genuss- und Suchtmittelkonsum.
Außerdem reichen Sie uns bitte Ihre aktuelle Bankverbindung ein.
Bei den eigenen Angeboten der BKK24 verlangen wir auch dann keine Beteiligung von Ihnen, wenn die Kosten dafür den jeweils gültigen Zuschuss-Höchstbetrag überschreiten.
Wir übernehmen 2 mal im Jahr bis zu 125,00 Euro der Kosten, wenn Sie an einem nach §20 SGB V anerkannten Programm zum Beispiel in einem Fitness-Studio oder bei Ihrer Volkshochschule teilnehmen. Für die Erstattung genügt es, wenn Sie uns die vollständig ausgefüllte Teilnahmebescheinigung aus einem der folgenden Präventionsfelder vorlegen:
- Bewegungsgewohnheiten
- Ernährung
- Stressreduktion/Entspannung
- Genuss- und Suchtmittelkonsum.
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Bei den eigenen Angeboten der BKK24 verlangen wir auch dann keine Beteiligung von Ihnen, wenn die Kosten dafür den jeweils gültigen Zuschuss-Höchstbetrag überschreiten.
Autor: BKK24
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