BKK Herkules


Mehrleistung

Haushaltshilfe wegen Krankheit

Über die gesetzlichen Ansprüche hinaus erhalten Versicherte Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen Krankheit vorübergehend nicht möglich ist und die BKK Herkules die Kosten der Behandlung trägt, längstens jedoch für drei Monate und für maximal vier Stunden je Kalendertag. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Die BKK Herkules gewährt außerdem Haushaltshilfe, wenn dem Versicherten neben einer ambulanten ärztlichen Behandlung und akuter Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und die BKK Herkules die Kosten der Behandlung trägt. Diese Haushaltshilfe wird für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit, längstens für 28 Einsatztage je Kalenderjahr und maximal 4 Stunden täglich gewährt. Näheres ist in der Satzung der BKK Herkules geregelt.

Autor: BKK Herkules


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