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KNAPPSCHAFT


Mehrleistung

Reiseschutzimpfung

Reiseschutzimpfungen - die KNAPPSCHAFT erstattet die Kosten.

Die KNAPPSCHAFT erstattet ihren Versicherten im Falle einer privaten Auslandsreise die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten für Schutzimpfungen.
Dazu zählt neben dem Impfstoff auch die ärztliche Impfleistung in voller Höhe.

Die KNAPPSCHAFT erstattet die Kosten für Reiseimpfungen zum Beispiel gegen folgende Erkrankungen:

Cholera
FSME Zecken-Hirnhautentzündung (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Gelbfieber
Hepatitis A
Hepatitis B
Malariaprophylaxe (Tabletten)
Meningokokken-Meningitis
Tollwut
Typhus
Japanische Enzephalitis
Influenza

Vor der Schutzimpfung sollte in jedem Fall eine Beratung erfolgen.

Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist, dass die Impfung auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes entweder von einem Vertragsarzt oder vom Gesundheitsamt durchgeführt wird. Es ist daher wichtig, dass auf den entsprechenden Rechnungsunterlagen (Impfrechnungen und ärztliche Behandlung) das jeweiliges Reiseziel vermerkt ist.

Autor: KNAPPSCHAFT

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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