logo

BKK Herkules


Mehrleistung

Alternative Arzneimittel

Beteiligung an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie.
Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel medizinisch notwendig ist, vom behandelnden Arzt auf Privatrezept verordnet wurde und dass das Arzneimittel in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde.

Erstattet werden 100 % der tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel, insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten.

Autor: BKK Herkules

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.