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KNAPPSCHAFT


Mehrleistung

Homöopathie für Kinder

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr trägt die KNAPPSCHAFT die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen. Hierzu gehören Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Erstattet werden Kosten von maximal 100 Euro je Kalenderjahr.

Autor: KNAPPSCHAFT

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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