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Mehrleistung

Haushaltshilfe

Sie erhalten Haushaltshilfe über den gesetzlichen Standard hinaus. Sie erhalten im Bedarfsfall auch Haushaltshilfe, für maximal 8 Wochen, wenn Ihnen nach ärztlichem Zeugnis wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Die Leistung wird erbracht, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn und soweit Ansprüche im Sinne der Pflegeversicherung bestehen.

Autor: energie-BKK

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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